Die Mutterschaftsrichtlinien regeln, dass jede werdende Mutter während der Schwangerschaft Anspruch auf Betreuung und Beratung hat. In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche stehen dann alle zwei Wochen Vorsorgeuntersuchungen an und bei Überschreiten des errechneten Geburtstermins erfolgen die Kontrolluntersuchungen alle zwei Tage.

Jede Frau darf frei wählen, wie sie Ihre Schwangerenvorsorge gestalten möchte, entweder von der Frauenärztin/ dem Frauenarzt, der Hebamme oder im Wechselmodell. Lediglich die drei vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen sind den Ärtzinnen und Ärzten vorbehalten.