Mit Feststellung der Schwangerschaft haben Frauen Anspruch auf Leisungen ihrer Krankenkasse. Jede Schwangere hat die Möglichkeit, sich die passenden Positionen für sich herauszusuchen. Einige wenige Positionen, die nicht von der Kasse bezahlt werden und somit Selbstzahlerleistungen sind, werden unter der Rubrik „Kosten“ aufgezählt.
