Gesetzlich Versicherte

Ich rechne in Anspruch genommene Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab (unter Berücksichtigung des § 134a SGB V). Für die korrekte Abrechnung benötige ich die Versichertenkarte der Krankenkasse.

Kassenleistungen

Die folgenden Leistungen laut Hebammengebührenverordnung werden komplett von der Krankenkasse übernommen.

  • telefonische Beratung in der Schwangerschaft
  • persönliche Beratung in der Schwangerschaft
  • Vorgespräch und Basisdatenerfassung
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Begleitgeburten in 1:1 Betreuung
  • Wochenbettbesuch im Krankenhaus
  • Wochenbettbesuch im häuslichen Umfeld
  • Rückbildungskurse
  • Hilfe bei Still-/Ernährungsschwierigkeiten

Eigenleistungen

  • Akupunktur
  • Taping
  • Rufbereitschaft zur Geburt ab 37.-42. Schwangerschaftswoche (viele Kassen übernehmen anteilig diese Position)
  • Partnergebühr im Geburtsvorbereitungskurs

Privat Versicherte

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel Leistungen des Hebammen-Leistungskataloges.

Dennoch können die Versicherungsbedingungen und die Leistungserstattung davon abweichen. Es ist sinnvoll, die Erstattungsgrundlage im Vorfeld mit der privaten Krankenkasse abzuklären.