Gesetzlich Versicherte
Ich rechne in Anspruch genommene Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab (unter Berücksichtigung des § 134a SGB V). Für die korrekte Abrechnung benötige ich die Versichertenkarte der Krankenkasse.
Kassenleistungen
Die folgenden Leistungen laut Hebammengebührenverordnung werden komplett von der Krankenkasse übernommen.
- telefonische Beratung in der Schwangerschaft
- persönliche Beratung in der Schwangerschaft
- Vorgespräch und Basisdatenerfassung
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Geburtsvorbereitungskurse
- Begleitgeburten in 1:1 Betreuung
- Wochenbettbesuch im Krankenhaus
- Wochenbettbesuch im häuslichen Umfeld
- Rückbildungskurse
- Hilfe bei Still-/Ernährungsschwierigkeiten
Eigenleistungen
- Akupunktur
- Taping
- Rufbereitschaft zur Geburt ab 37.-42. Schwangerschaftswoche (viele Kassen übernehmen anteilig diese Position)
- Partnergebühr im Geburtsvorbereitungskurs
Privat Versicherte
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel Leistungen des Hebammen-Leistungskataloges.
Dennoch können die Versicherungsbedingungen und die Leistungserstattung davon abweichen. Es ist sinnvoll, die Erstattungsgrundlage im Vorfeld mit der privaten Krankenkasse abzuklären.
